Neu: 2G im Freizeitbereich
Der Bundesrat beschliesst neue Einschränkungen für Restaurants, Bars, Museen, Hallenbäder und weitere Freizeiteinrichtungen
Ab dem 20. Dezember 2021 gelten in der Schweiz die neuen, verschärften Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Neu ist der Zutritt zu Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie Veranstaltungen nur noch mit 2G – geimpft oder genesen – möglich.

Jetzt gilt in der Schweiz 2G: ab dem 20. Dezember 2021 dürfen nur noch Personen mit geimpftem oder genesenem Status in Restaurants, Museen, Theater und viele weitere Sport-, Kultur- und Freizeitbetriebe. Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht in allen Innenräumen, solange die Gäste nicht am Tisch sitzen.
Neue Covid-Massnahmen für Freizeiteinrichtungen
Für Clubs, Bars, Kulturaktivitäten und Laiensport sind die Massnahmen noch strenger. Wo Maskentragen oder eine Sitzpflicht nicht möglich ist, ist zusätzlich zu 2G ein negativer Test nötig; ausser bei Personen mit vollständiger Impfung, Boosterimpfung oder Genesung in den letzten vier Monaten. Die Massnahmen sind vorläufig bis am 24. Januar 2022 befristet.